Gerichtsvollzieher
Amtsperson, die Forderungen vollstreckt.
Der Gerichtsvollzieher vollstreckt titulierte Forderungen – etwa durch Pfändung von Sachen oder Abnahme der Vermögensauskunft. Er darf die Wohnung aber nur mit Einwilligung oder richterlicher Anordnung betreten. Oft ist eine Ratenzahlung möglich.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.