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Fund

Rechte und Pflichten beim Finden einer Sache.

Wer eine verlorene Sache findet, muss den Fund dem Verlierer, Eigentümer oder der zuständigen Stelle anzeigen und die Sache verwahren. Nach Ablauf bestimmter Fristen kann der Finder das Eigentum erwerben; zudem kann ein Finderlohn zustehen.

Die passenden Paragraphen

§ 965 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.