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Familiengericht

Zuständiges Gericht für Familiensachen.

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts und entscheidet über Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Gewaltschutz. In vielen Familiensachen besteht Anwaltszwang, in anderen nicht.

Die passenden Paragraphen

§ 111 FamFG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.