Familiengericht
Zuständiges Gericht für Familiensachen.
Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts und entscheidet über Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Gewaltschutz. In vielen Familiensachen besteht Anwaltszwang, in anderen nicht.
Die passenden Paragraphen
§ 111 FamFG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.