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Scheidungsverbund

Scheidung und Folgesachen in einem Verfahren.

Im Scheidungsverbund werden die Scheidung und bestimmte Folgesachen – etwa Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Sorge – gemeinsam in einem Verfahren verhandelt und entschieden. Das soll eine einheitliche Klärung sicherstellen, bevor die Ehe geschieden wird.

Die passenden Paragraphen

§ 137 FamFG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.