Fahrtenbuchauflage
Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen.
Konnte nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, kann die Behörde dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegen. Das ist keine Strafe, sondern Gefahrenabwehr, und an Voraussetzungen gebunden.
Die passenden Paragraphen
§ 31a StVZO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.