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Fahrlässige Tötung (Verkehr)

Tödlicher Unfall durch Unachtsamkeit.

Verursacht jemand durch eine Sorgfaltspflichtverletzung im Straßenverkehr den Tod eines Menschen, kann er sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar machen. Neben der Strafe stehen oft Fahrerlaubnisentzug und zivilrechtliche Ansprüche der Hinterbliebenen im Raum.

Die passenden Paragraphen

§ 222 StGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.