Entziehung der Fahrerlaubnis
Verlust des Führerscheins wegen fehlender Eignung.
Bei schweren Verstößen oder fehlender Eignung wird die Fahrerlaubnis entzogen – anders als beim Fahrverbot endgültig. Für die Wiedererteilung gilt eine Sperrfrist, oft mit MPU. Der Führerschein muss neu beantragt werden.
Die passenden Paragraphen
§ 69 StGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.