Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Strafbares Wegfahren nach einem Unfall ('Fahrerflucht').
Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne seine Pflichten zu erfüllen (warten, Daten hinterlassen, Polizei verständigen), macht sich strafbar. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte und Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Die passenden Paragraphen
§ 142 StGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.