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Ersitzung

Eigentumserwerb durch langen Eigenbesitz.

Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre lang im guten Glauben als ihm gehörend besitzt, kann durch Ersitzung Eigentum erwerben. Die Ersitzung gleicht über die Zeit unklare Eigentumsverhältnisse aus. Bei Grundstücken gelten eigene, abweichende Regeln.

Die passenden Paragraphen

§ 937 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.