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Aufenthaltsbestimmungsrecht

Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil der elterlichen Sorge und legt fest, wo das Kind lebt. Bei gemeinsamer Sorge entscheiden die Eltern gemeinsam. Bei Streit – etwa über einen Umzug mit dem Kind – kann das Gericht das Recht einem Elternteil übertragen.

Die passenden Paragraphen

§ 1631 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.