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Lohnsteuer

Vorauszahlung auf die Einkommensteuer beim Arbeitslohn.

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn ein und führt sie ab. Über die Steuererklärung kann zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet werden.

Die passenden Paragraphen

§ 38 EStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.