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Einkunftsarten

Die sieben Arten steuerpflichtiger Einkünfte.

Das Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten: aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte. Nur was darunter fällt, ist steuerbar.

Die passenden Paragraphen

§ 2 EStG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.