Wohnungseigentum
Eigentum an einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus.
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Die Eigentümer bilden eine Gemeinschaft, die über das Gemeinschaftseigentum gemeinsam entscheidet.
Die passenden Paragraphen
§ 1 WEG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.