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Duldungspflicht bei Modernisierung

Mieter muss Modernisierung dulden.

Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden, wenn sie ordnungsgemäß angekündigt wurden. Bei unzumutbarer Härte kann er widersprechen. Für die Zeit erheblicher Beeinträchtigung bleibt eine Mietminderung in Grenzen möglich.

Die passenden Paragraphen

§ 555d BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.