Modernisierung
Bauliche Verbesserung, die eine Mieterhöhung erlauben kann.
Modernisierungen (z. B. energetische Sanierung) muss der Mieter in der Regel dulden, wenn sie rechtzeitig angekündigt werden. Danach kann der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen. Gegen unzumutbare Härten ist ein Widerspruch möglich.
Die passenden Paragraphen
§ 555b BGB§ 559 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.