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Direktionsrecht (Weisungsrecht)

Recht des Arbeitgebers, die Arbeit zu konkretisieren.

Mit dem Direktionsrecht kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen, soweit dies nicht durch Vertrag, Tarifvertrag oder Gesetz festgelegt ist. Die Weisungen müssen billigem Ermessen entsprechen.

Die passenden Paragraphen

§ 106 GewO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.