Arbeitszeit
Gesetzlich begrenzte tägliche Arbeitsdauer.
Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten; eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn im Schnitt acht Stunden eingehalten werden. Das Arbeitszeitgesetz schützt vor Überlastung.
Die passenden Paragraphen
§ 3 ArbZG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.