Arbeitsvertrag
Vertrag über abhängige, weisungsgebundene Arbeit gegen Lohn.
Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis: Der Arbeitnehmer leistet weisungsgebundene Arbeit, der Arbeitgeber zahlt Lohn. Die wesentlichen Bedingungen muss der Arbeitgeber schriftlich nachweisen (Nachweisgesetz).
Die passenden Paragraphen
§ 611a BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.