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Arbeitsvertrag

Vertrag über abhängige, weisungsgebundene Arbeit gegen Lohn.

Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis: Der Arbeitnehmer leistet weisungsgebundene Arbeit, der Arbeitgeber zahlt Lohn. Die wesentlichen Bedingungen muss der Arbeitgeber schriftlich nachweisen (Nachweisgesetz).

Die passenden Paragraphen

§ 611a BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.