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Betriebsübergang

Übergang des Arbeitsverhältnisses auf neuen Inhaber.

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber über, treten die bestehenden Arbeitsverhältnisse unverändert auf ihn über. Eine Kündigung allein wegen des Übergangs ist unwirksam. Beschäftigte können dem Übergang widersprechen.

Die passenden Paragraphen

§ 613a BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.