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Betriebskostenvorauszahlung

Monatliche Abschlagszahlung auf Nebenkosten.

Mit der Betriebskostenvorauszahlung leistet der Mieter monatliche Abschläge, über die der Vermieter jährlich abrechnen muss. Die Vorauszahlungen dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden. Nach der Abrechnung kann es zu Nachzahlung oder Guthaben kommen.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.