Betriebskosten
Laufende Kosten des Gebäudes, die auf Mieter umgelegt werden.
Betriebskosten sind die laufenden Kosten des Grundstücks und Gebäudes (z. B. Heizung, Wasser, Müll, Hausreinigung). Nur die in der Betriebskostenverordnung genannten Arten dürfen umgelegt werden – Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.