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Nebenkostenabrechnung

Jährliche Abrechnung der Betriebskosten der Wohnung.

Der Vermieter muss die Betriebskosten innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Danach sind Nachforderungen meist ausgeschlossen. Du hast zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben, und darfst die Belege einsehen.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.