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Betreuungsunterhalt

Unterhalt wegen Kinderbetreuung.

Wer ein gemeinsames Kind betreut, kann vom anderen Elternteil Betreuungsunterhalt verlangen, weil die Betreuung eine Erwerbstätigkeit erschwert. Das gilt auch für nicht verheiratete Eltern, in der Regel mindestens für die ersten Lebensjahre des Kindes.

Die passenden Paragraphen

§ 1570 BGB

Bist du betroffen? Dazu gibt es einen ausführlichen Ratgeber mit Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Unterhalt für den betreuenden Elternteil – auch ohne Ehe

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.