Vorladung
Aufforderung, bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen.
Zu einer rein polizeilichen Vorladung als Beschuldigter musst du in der Regel nicht erscheinen; zu einer Ladung von Staatsanwaltschaft oder Gericht dagegen schon. Als Beschuldigter hast du immer das Recht zu schweigen und einen Anwalt einzuschalten.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.