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Notwehr

Erlaubte Verteidigung gegen einen gegenwärtigen Angriff.

Wer einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abwehrt, handelt in Notwehr und ist gerechtfertigt – er macht sich nicht strafbar. Die Verteidigung muss aber erforderlich sein. Wer deutlich über das Notwendige hinausgeht, kann sich strafbar machen.

Die passenden Paragraphen

§ 32 StGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.