Notwehr
Erlaubte Verteidigung gegen einen gegenwärtigen Angriff.
Wer einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abwehrt, handelt in Notwehr und ist gerechtfertigt – er macht sich nicht strafbar. Die Verteidigung muss aber erforderlich sein. Wer deutlich über das Notwendige hinausgeht, kann sich strafbar machen.
Die passenden Paragraphen
§ 32 StGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.