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Beistandschaft des Jugendamts

Unterstützung bei Unterhalt und Vaterschaft.

Auf Antrag eines Elternteils kann das Jugendamt eine Beistandschaft übernehmen und das Kind bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unterstützen. Die elterliche Sorge wird dadurch nicht eingeschränkt.

Die passenden Paragraphen

§ 1712 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.