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Bedingung und Befristung

Wirkung eines Geschäfts hängt von einem Ereignis ab.

Ein Rechtsgeschäft kann unter einer Bedingung stehen: Seine Wirkung tritt erst ein oder endet, wenn ein ungewisses künftiges Ereignis eintritt. Bei der Befristung hängt die Wirkung von einem bestimmten Zeitpunkt ab. So lassen sich Verträge flexibel gestalten.

Die passenden Paragraphen

§ 158 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.