Erbausschlagung
Die Erbschaft ablehnen, z. B. bei Schulden.
Ist ein Nachlass überschuldet, kannst du die Erbschaft ausschlagen und haftest dann nicht für die Schulden. Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis von Erbfall und Berufung. Die Ausschlagung erklärst du beim Nachlassgericht.
Die passenden Paragraphen
§ 1944 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.