Erbengemeinschaft
Mehrere Erben verwalten den Nachlass gemeinsam.
Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft und können über den Nachlass nur gemeinsam verfügen. Das führt oft zu Streit. Die Gemeinschaft wird durch Auseinandersetzung (Aufteilung) beendet.
Die passenden Paragraphen
§ 2032 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.