Auftragsverarbeitung
Datenverarbeitung im Auftrag eines anderen.
Bei der Auftragsverarbeitung verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen, etwa ein Cloud-Anbieter. Dafür ist ein Vertrag mit festen Pflichten erforderlich. Der Verantwortliche bleibt für den Datenschutz verantwortlich.
Die passenden Paragraphen
Art. 28 DSGVO
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.