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Verantwortlicher (Datenschutz)

Wer über die Datenverarbeitung entscheidet.

Der Verantwortliche ist die Stelle, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, etwa ein Unternehmen oder eine Behörde. Er muss die Rechte der Betroffenen wahren und die Einhaltung der DSGVO nachweisen.

Die passenden Paragraphen

Art. 4 DSGVO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.