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Aufbauseminar

Pflichtseminar nach Verstoß in der Probezeit.

Begeht ein Fahranfänger in der Probezeit einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwere Verstöße, ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an und verlängert die Probezeit. Wird das Seminar nicht absolviert, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die passenden Paragraphen

§ 2a StVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.