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Fahreignungsseminar

Freiwilliger Punkteabbau bei niedrigem Stand.

Mit einem Fahreignungsseminar kann bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten einmal in fünf Jahren ein Punkt abgebaut werden. Es besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Ab höheren Punkteständen ist ein Abbau nicht mehr möglich.

Die passenden Paragraphen

§ 4 StVG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.