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Arbeitszeugnis

Beurteilung von Leistung und Verhalten im Job.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein Zeugnis, auf Wunsch ein qualifiziertes über Leistung und Verhalten. Es muss wohlwollend und wahr sein. Versteckte Abwertungen, die nicht stimmen, kannst du korrigieren lassen.

Die passenden Paragraphen

§ 109 GewO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.