Arbeitslosengeld (ALG I)
Lohnersatz aus der Arbeitslosenversicherung.
Arbeitslosengeld erhält, wer arbeitslos ist, sich gemeldet hat und in den letzten Jahren ausreichend versicherungspflichtig beschäftigt war. Es beträgt einen Anteil des früheren Nettoentgelts und wird für eine von Alter und Versicherungszeit abhängige Dauer gezahlt.
Die passenden Paragraphen
§ 136 SGB III
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.