Anwartschaftsrecht
Gesicherte Aussicht auf ein künftiges Vollrecht.
Ein Anwartschaftsrecht ist eine bereits gesicherte rechtliche Position auf dem Weg zum Vollrecht, etwa beim Kauf unter Eigentumsvorbehalt: Der Käufer wird mit der letzten Rate automatisch Eigentümer. Diese Position ist schon vorher übertragbar und geschützt.
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.