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Eigentumsvorbehalt

Verkäufer bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Zahlung.

Beim Eigentumsvorbehalt bleibt die gekaufte Sache bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, obwohl du sie schon nutzt. Zahlst du nicht, kann er sie zurückverlangen. Üblich bei Raten- und Lieferantenkäufen.

Die passenden Paragraphen

§ 449 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.