Eigentumsvorbehalt
Verkäufer bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Zahlung.
Beim Eigentumsvorbehalt bleibt die gekaufte Sache bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers, obwohl du sie schon nutzt. Zahlst du nicht, kann er sie zurückverlangen. Üblich bei Raten- und Lieferantenkäufen.
Die passenden Paragraphen
§ 449 BGB
Was du jetzt tun kannst
Die App erstellt dir das passende Schreiben mit den richtigen Paragraphen – kostenlos und ohne Anmeldung.
Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.