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Analogieverbot (Strafrecht)

Keine Strafe ohne Gesetz.

Im Strafrecht gilt: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor sie begangen wurde. Strafbegründende oder strafverschärfende Analogien zu Lasten des Täters sind verboten. Das schützt vor willkürlicher Bestrafung.

Die passenden Paragraphen

Art. 103 GG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.