Doppelbestrafungsverbot
Niemand wird zweimal für dieselbe Tat bestraft.
Nach dem Doppelbestrafungsverbot darf niemand wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden. Es ist ein Grundpfeiler des Strafverfahrens und schützt vor erneuter Verfolgung nach einer rechtskräftigen Entscheidung über dieselbe Tat.
Die passenden Paragraphen
Art. 103 GG
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.