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Änderungskündigung

Kündigung verbunden mit neuem Vertragsangebot.

Bei der Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber und bietet zugleich eine Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an. Der Arbeitnehmer kann annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und die soziale Rechtfertigung gerichtlich prüfen lassen.

Die passenden Paragraphen

§ 2 KSchG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.