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Adoption (Annahme als Kind)

Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses.

Durch die Adoption entsteht rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis. Bei der Minderjährigenadoption erlöschen in der Regel die Bande zur Herkunftsfamilie. Voraussetzung ist stets, dass die Annahme dem Wohl des Kindes dient. Das Familiengericht spricht sie aus.

Die passenden Paragraphen

§ 1741 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.