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Abfindung

Geldzahlung als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Eine Abfindung ist eine freiwillige oder vereinbarte Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es meist nicht; sie wird oft im Kündigungsschutzprozess oder im Aufhebungsvertrag ausgehandelt.

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Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.