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Kündigungsschutzklage

Klage gegen eine Kündigung, binnen drei Wochen.

Willst du dich gegen eine Kündigung wehren, musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumst du die Frist, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie berechtigt war.

Die passenden Paragraphen

§ 4 KSchG

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.