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Zweckbindung

Daten nur für den festgelegten Zweck.

Personenbezogene Daten dürfen nur für die festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zwecke verarbeitet werden, für die sie erhoben wurden. Eine Nutzung für ganz andere Zwecke ist grundsätzlich unzulässig, sofern keine neue Grundlage besteht.

Die passenden Paragraphen

Art. 5 DSGVO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.