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Zustellung

Förmliche Übergabe eines Schriftstücks.

Die Zustellung ist die in einer bestimmten Form nachgewiesene Übergabe eines Schriftstücks, etwa einer Klage oder eines Urteils. Sie setzt oft Fristen in Gang. Wichtig ist der Zugang: Erst mit wirksamer Zustellung beginnen viele Rechtsbehelfsfristen.

Die passenden Paragraphen

§ 166 ZPO

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.