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Aufrechnung

Zwei gegenseitige Forderungen miteinander verrechnen.

Stehen sich zwei gleichartige, fällige Forderungen gegenüber, kannst du sie durch Aufrechnung miteinander verrechnen, soweit sie sich decken. Beide Forderungen erlöschen dann in dieser Höhe. Die Aufrechnung musst du erklären.

Die passenden Paragraphen

§ 387 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.