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Werklieferungsvertrag

Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen.

Beim Werklieferungsvertrag verpflichtet sich der Unternehmer, eine herzustellende oder zu erzeugende bewegliche Sache zu liefern. Auf ihn werden überwiegend die Regeln des Kaufrechts angewandt. Das ist etwa bei Anfertigung von Möbeln nach Maß bedeutsam.

Die passenden Paragraphen

§ 650 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.