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Vorsorgevollmacht

Vollmacht für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer für dich entscheiden darf, wenn du es krankheits- oder altersbedingt nicht mehr kannst – etwa in Gesundheits- und Vermögensfragen. Sie vermeidet oft eine gerichtliche Betreuung.

Die passenden Paragraphen

§ 167 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.