Vorsorgevollmacht
Vollmacht für den Fall eigener Handlungsunfähigkeit.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du, wer für dich entscheiden darf, wenn du es krankheits- oder altersbedingt nicht mehr kannst – etwa in Gesundheits- und Vermögensfragen. Sie vermeidet oft eine gerichtliche Betreuung.
Die passenden Paragraphen
§ 167 BGB
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Verwandte Begriffe
Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.