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Vorkaufsrecht

Recht, beim Verkauf bevorzugt zu kaufen.

Wer ein Vorkaufsrecht hat, darf eine Sache zu den mit einem Dritten vereinbarten Bedingungen selbst erwerben, wenn der Eigentümer verkauft. Es gibt vertragliche und gesetzliche Vorkaufsrechte (z. B. von Mietern bei Umwandlung in Eigentum).

Die passenden Paragraphen

§ 463 BGB§ 577 BGB

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.