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Verzugsschaden

Schaden durch verspätete Zahlung oder Leistung.

Gerät jemand in Verzug, kann er für den dadurch entstandenen Schaden haften – etwa Verzugszinsen, Mahn- oder Rechtsverfolgungskosten oder Mehrkosten eines Ersatzkaufs. Voraussetzung ist meist eine Mahnung.

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Verwandte Begriffe

Allgemeine Erklärung zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung (RDG). Im Einzelfall können Besonderheiten gelten – bei Unsicherheit Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten.